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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung - Verlegung des Parkbereichs am Friedhofsweg

Die Gemeinde Süpplingen gibt hiermit bekannt, dass der bestehende Parkbereich im unteren Abschnitt des Friedhofsweges verlegt wird.

Begründung

Der Friedhofsweg weist im Einmündungsbereich zur Ortsdurchfahrt (B1) eine geringe Fahrbahnbreite sowie einen kurvigen Verlauf auf. Das bisher zulässige halbseitige Parken auf dem Gehweg führt in diesem Bereich zu erheblichen Engstellen, die durch die zunehmende Größe moderner Pkw und Lkw weiter verschärft werden.

Im betroffenen Abschnitt ist der Lkw-Verkehr beim Passieren der Engstelle regelmäßig gezwungen, über das Hochbord auf den Grünstreifen auszuweichen, um eine Kollision mit abgestellten Fahrzeugen zu vermeiden. Diese Verkehrsprobleme treten im oberen, geradlinigen und breiteren Bereich des Friedhofsweges nicht auf.

Da eine alternative Zufahrtsmöglichkeit nicht realisierbar ist, wird die Verlegung des Parkbereichs als notwendig erachtet, um sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Maßnahme

Der Parkbereich wird in den oberen Abschnitt des Friedhofsweges verlegt. Die entsprechende Beschilderung wird zeitnah angepasst.

Hinweis

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Regelung zu beachten. Verstöße gegen die geänderte Parkordnung können ordnungsrechtlich geahndet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Samtgemeinde Nord-Elm

 

Andreas Kühne

Samtgemeindebürgermeister