Der Rat der Gemeinde Wolsdorf hat in seiner Sitzung am 08.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes
"Zum Eitz zugleich 3. Änderung des B-Plans "Am Hölleckenberg I" mit örtlicher Bauvorschrift"
gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 30 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst den nachfolgend gekennzeichneten Bereich. (siehe Bild)
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB führt die Gemeinde Wolsdorf am
Donnerstag, den 11. September 2025 in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch.
In der Bürgerbeteiligung kann über die Ziele und Zwecke der Planung Auskunft gegeben werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, zu o. ä. Planung Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Die Gemeindedirektorin
Susanne Dammeyer