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Aktuelles

Öff. Bekanntmachung Umbenennung der Straße "Zur Ziegelhütte" zu "Vor der Ziegelhütte"

Der Rat der Gemeinde Warberg hat in seiner Sitzung am 08.10.2026 beschlossen, die im Straßenbestandsverzeichnis unter Straße Nr. 38, Blatt 1, als „Zur Ziegelhütte" verzeichnete Gemeindestraße in „Vor der Ziegelhütte" umzubenennen.

Die bisherige Gemeindestraße „Zur Ziegelhütte" liegt auf dem Flurstück 485, Flur 1, Gemarkung Warberg, und hat eine Länge von 176 m.

Im Zuge der Umbenennung wird im Straßenbestandsverzeichnis zugleich der Anfangspunkt der Gemeindestraße „Vor der Ziegelhütte" geändert: Er liegt künftig an der Rhoder Straße (L 641), Gemarkung Warberg, Flur 1, Flurstück3 125/5; 471/6 (Verlängerung der Westgrenze). Die Gesamtlänge der Gemeindestraße „Vor der Ziegelhütte" beträgt anschließend ca. 444 m.

Die Benennung erfolgt im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit der Gemeinde Warberg zur Festlegung von Straßen- und Wegenamen im Gemeindegebiet nach § 10 Abs. 1 NKomVG (kommunales Selbstverwaltungsrecht), unabhängig von einer straßenrechtlichen Widmung.

Betroffene Anlieger, Grundstückseigentümer und sonstige Nutzer werden gebeten, die neue Bezeichnung bei Anschriftenangaben, amtlichen Unterlagen und sonstigem Schriftverkehr zu berücksichtigen.

Diese Bekanntmachung erfolgt als ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Warberg auf der Homepage der Samtgemeinde Nord-Elm (www.samtgemeinde-nord-elm.de) sowie in den amtlichen Aushangkästen.

Gemarkung: Warberg

Flur: 1

Flurstück: 485 (Orange gekennzeichnet)

Bezeichnung: „Vor der Ziegelhütte“

 

Warberg, den 15.10.2026

Gemeinde Warberg

Der Bürgermeister

Klaus-Dieter Blohm