Stichwahlen am 27. September 2026
Ergänzung der Bekanntmachung Kommunalwahlen am 13. September 2026
gemäß § 41 Abs. 4 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) in Verbindung mit § 45j Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
1. Die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Landkreises Helmstedt findet am Sonntag, den 27. September 2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr statt. Nach Beschluss des Kreiswahlausschusses Helmstedt vom 17.09.2026 nehmen an der Stichwahl teil:
Schneider, Malte SPD (17.887 Stimmen)
Wendt, Torsten CDU (12.017 Stimmen)
Die Stichwahl zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Nord-Elm findet ebenfalls am Sonntag, den 27. September 2026, von 08.00 bis 18.00 Uhr, in der Samtgemeinde Nord-Elm statt. Nach Beschluss des Samtgemeindewahlausschusses der Samtgemeinde Nord-Elm vom 15.09.2026 nehmen an der Stichwahl teil:
Kühne, Andreas Einzelwahlvorschlag Kühne (1.439 Stimmen)
Sydow, Petra Einzelwahlvorschlag Sydow (1.429 Stimmen)
2. Die Samtgemeinde Nord-Elm ist in 7 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke und die zugehörigen Wahlräume entsprechen den Angaben in den Wahlbenachrichtigungen zur ersten Wahl am 13. September 2026.
Die 3 Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag um 16:30 Uhr in der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen, Steinweg 15, sowie im Ratsraum, Thymianstraße 1, mit den Arbeiten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses.
3. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.
Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die nach § 19 Abs. 2 NKWG für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, und Personen, die für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen.
Nach § 19 NKWG können Wahlscheine beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist.
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Wahlberechtigte sollen ihre Wahlbenachrichtigung und einem amtlichen Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - zur Wahl mitbringen. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
Jede wählende Person hat eine Stimme für die Stichwahl des Landrates und eine Stimme für die Stichwahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters. Der jeweilige Stimmzettel enthält nebeneinander die beiden für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe des Wahlvorschlagsträgers und darunter einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimme gelten soll.
5. Die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks abgeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
6. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein besitzen, können an der Stichwahl im Wahlgebiet entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeinde Nord-Elm die amtlichen Wahlunterlagen beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle senden oder dort abgeben, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Nähere Hinweise über die Ausübung der Briefwahl sind auf dem Wahlschein angegeben.
Bei persönlicher Antragstellung auf Ausstellung eines Wahlscheines ist die Briefwahl auch „an Ort und Stelle“ möglich.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist zusätzlich auch am
Mittwoch, 23.09.2026, in der Samtgemeindeverwaltung in Süpplingen möglich.
Süpplingen, den 21.09.2026
Susan Wenkebach