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Aktuelles

Öff. Bekanntmachung Einseitiges Halteverbot An der Burg

In der Zeit vom

29.08.2025 bis 31.08.2025 

gilt ein einseitiges Halteverbot

An der Burg in Warberg von der L641 aus Räbke kommend bis kurz vor der Burg Warberg

wegen einem stattfindenden Musikfestival.

Damit soll ein problemloses Durchkommen für den landwirtschaftlichen Verkehr und anderen Verkehrskehrsteilnehmer gewährleistet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Samtgemeinde Nord-Elm

Andreas Kühne
Samtgemeindebürgermeister