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Aktuelles

Öff. Bekanntmachng zum Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Nord-Elm

Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Nord-Elm (Lärmaktionsplan für die Gemeinden Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf)

Öffentliche Auslegung gem. § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vom 30.10.2019 der Samtgemeinde Nord-Elm beschlossen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmverminderung dokumentiert. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz/Jahr frequentiert werden.

Dies betrifft in der Samtgemeinde Nord-Elm die Gemeinden Süpplingenburg durch die Bundesautobahn 2 von Hannover nach Berlin und die Gemeinden Warberg und Wolsdorf durch die Bundesstraße 244.

Nach den durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Verfügung gestellten Daten der Lärmkartierung sind in den betroffenen Bereichen keine Personen oder Gebäude Schallpegeln oberhalb der festgelegten Lärmrichtwerte ausgesetzt, so dass entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung nicht erforderlich sind.

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionplanes liegt in der Zeit

vom 26. April 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024

in der Samtgemeindeverwaltung, Steinweg 15 in 38373 Süpplingen, Fachbereich 12 - Bauen, Wohnen, Immobilien - während der Dienststunden öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich über den Inhalt der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu informieren.

Sie finden alle Unterlagen auf unserer Internetseite www.samtgemeinde-nord-elm.de unter dem Menüpunkt "Wirtschaft & Baugebiete" Rubrik "Lärmaktionsplan".

Anregungen und Hinweise können innerhalb der o.g. Auslegungsfrist schriftlich bei der Samtgemeinde Nord-Elm vorgebracht oder zur Niederschrift diktiert werden. Schriftliche Stellungnahmen können vorzugsweise per E-Mail an bauen@samtgemeinde-nord-elm.de übersendet werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben.

 

Der Samtgemeindebürgermeister

 

Andreas Kühne