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Aktuelles

Neuer Bürgerservice: Erinnerung an ablaufende, oder bereits abgelaufene Ausweisdokumente

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) sind deutsche Staatsangehörige ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.

Seit diesem Jahr bietet unsere Samtgemeinde einen besonderen Service für Sie an:
Wir informieren Sie schriftlich, wenn Ihr Personalausweis oder Reisepass im laufenden Quartal abläuft oder bereits abgelaufen ist (für ältere, bereits abgelaufene Dokumente greift diese Regelung nicht).

Mit dieser Erinnerung möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig zu verlängern und unnötige Unannehmlichkeiten – beispielsweise vor einer geplanten Reise – zu vermeiden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verantwortung für die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente weiterhin bei Ihnen selbst liegt. Unsere Benachrichtigung stellt einen zusätzlichen Service dar.

Für Fragen oder zur Terminvereinbarung steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Ihre Samtgemeindeverwaltung