Alljährlich mit Einsetzen des Winterwetters stellt sich für alle Bürgerinnen und Bürger immer wieder die Frage nach der Räum- und Streupflicht.
Damit Sie selbst und andere bei Eis und Schnee sicher bleiben und die schönen Seiten des Winters genießen können, haben wir für Sie nachstehend die wichtigsten Punkte aufgeführt.
Die Samtgemeinde Nord-Elm hat ihre Verpflichtung zum Winterdienst gemäß der Straßenreinigungssatzung und der dazugehörigen Verordnung auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Die entsprechende Satzung und die Verordnung können auf der Homepage der Samtgemeinde unter dem folgenden Link
oder unter folgendem Pfad:
Rathaus ➡️ Ortsrecht ➡️ Samtgemeinde ➡️ Auferlegungssatzung der Reinigungspflicht auf öff. Straßen
eingesehen werden.
Demnach sind die Eigentümer von Grundstücken sowie diesen gleichgestellten Personen (z. B. Mieter) verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Gemeindestraßen bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis freizuhalten.
Ist Schnee gefallen, sind die vorgenannten Verkehrsflächen
- werktags bis spätestens 8:00 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9:30 Uhr
zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Bei Dauerschneefall muss erneut oder auch mehrfach geräumt und gestreut werden.
Räumt oder streut die Samtgemeinde innerhalb der geschlossenen Ortslage, erfolgt dies ohne rechtliche Verpflichtung und ausschließlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Räum- und Streupflicht das Anfahren der Grundstücke durch Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass gerade bei extremen Wetterverhältnissen auch der gemeindliche Winterdienst einmal ins Stocken geraten kann.
Leider lässt es sich auch nicht immer vermeiden, dass die gemeindlichen Räumfahrzeuge bereits geräumte Gehwege oder Zufahrten während ihrer Einsätze zuschieben.
Wir arbeiten gemeinsam daran, den Fußgänger- und Straßenverkehr für Sie aufrecht zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Anke Osterburg-Piele