Der Landkreis Helmstedt berichtet: Das fünfköpfige Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes hat es wieder geschafft, fast alle schulpflichtigen Kinder im Landkreis rechtzeitig vor der Einschulung zu untersuchen.
Von den rund 1000 schulpflichtigen Kindern erwiesen sich ca. 90% als schulfähig. Nur ca. 5% % der untersuchten Kinder waren nicht oder noch nicht sicher schulfähig. In diesen Fällen wurde das Gespräch mit den Sorgeberechtigten gesucht und individuelle Maßnahmen besprochen.
In der 60 bis 90-minütigen Untersuchung werden neben einem Seh - und Hörtest und einer ärztlichen Begutachtung auch Tests zur Schulreife durchgeführt. Außerdem beraten die Mitarbeiterinnen zu Fördermaßnahmen und zur geeigneten Schulform.
Besonders herausfordernd gestalten sich die Untersuchungen bei nicht deutschsprachigen Familien. Erschwerend kam hinzu, dass bedingt durch Verständigungsprobleme und Wohnortwechsel einige Einladungen mehrfach erfolgen mussten.
Während der Sommerferien haben die Mitarbeiterinnen bereits die Untersuchungen für das nächste Schuljahr vorbereitet.
„Ab Ende August 2025 untersuchen wir die Kinder, die 2026 schulpflichtig werden. Wir beginnen mit den zurückgestellten Kindern und den sogenannten „Flexi-Kindern“ des letzten Schuljahrs, die nicht eingeschult wurden“, so Dr. Carina Völke vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Helmstedt.
„Flexi-Kinder“ sind Kinder, die zwischen dem 1.7. und 30.9. geboren wurden und daher nicht zwingend eingeschult werden müssen, wenn die Sorgeberechtigten ihre Kinder bis zum 01.05. des Einschuljahres abgemeldet haben.
„Wenn sich Sorgeberechtigte unschlüssig darüber sind, ob sie ihr Kind einschulen lassen sollten, können sie die Schuleingangsuntersuchung vor dem Stichtag (01.05.) nach telefonischer Absprache vorziehen lassen“ rät Dr. Carina Völke.
Nach den „Flexi-Kindern“ werden dann nach und nach alle Kinder eingeladen, die kurz vor ihrem 6. Geburtstag stehen. Die Einladungen zur verpflichtenden Untersuchung und Testung im Gesundheitsamt Helmstedt werden 4 Wochen vor dem Termin verschickt.
Mitarbeitende der Kindertagesstätten, Sorgeberechtigte Personen und behandelnde Ärzte und Ärztinnen können in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten Kinder anmelden, bei denen der Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung besteht. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst berät und untersucht diese Kinder evtl. früher, um rechtzeitig Diagnostik und Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Weitere Fragen können per E-Mail an einschulung@landkreis-helmstedt.de geschickt oder telefonisch unter 05351-121-1421 oder 121-1422 besprochen werden.