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Aktuelles

Durchführung von Kartierungen von Rastvogelbeständen auf dem Gebiet der Gemeinde Wolsdorf

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Helmstedt/Ost - Bleckenstedt/Süd 

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Wolsdorf vom 01.08.2025 bis 31.01.2026

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und ist als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Das Vorhaben ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell laufen die Vorbereitungen für das nächste Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten zur Erkenntnisgewinnung durchgeführt. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Verhören, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Rastvogelkartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Rastvogelbestände erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Hierbei werden Flächen visuell und unterstützend akustisch erfasst, um Vorkommen rastender und durchziehender Vogelarten festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus. Die optische Erfassung der Arten und der Anzahl der vorgefundenen Individuen erfolgt mit Fernglas und Spektiv.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Vögel und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Der zeitliche Umfang der Kartierungen ist artspezifisch und dauert i. d. R. mehrere Stunden am Tag und in der Morgen- und Abend-Dämmerung. Die Erfassungen zu den Zugzeiten der Vögel erfolgen an jeweils einzelnen Tagen im Zeitraum August 2025 bis April 2026. Insgesamt finden in diesem Zeitraum 18 Begehungen statt. Dieser relativ lange Zeitraum ist erforderlich, um sowohl den Herbst- als auch den Frühjahrszug möglichst vollständig erfassen zu können. Die Kartierungsarbeiten können jeweils im zeitlichem Abstand zueinander stattfinden.
Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums bei der Erfassung betroffen sind. Da die konkrete Auswahl der Kartierbereiche im Rahmen einer Übersichtsbegehung erfolgt, ist es möglich, dass viele Flurstücke bzw. Grundstücke gar nicht und einige mehrfach betreten werden müssen. Die Rastvogelkartierungen erfolgen i. d. R. von privaten und öffentlichen Wegen aus, die begangen und befahren werden müssen. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden.
Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb.

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen
Die Vorarbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen.

Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Katrin van Herck
T +49 5132 89-1007
E katrin.van.herck@tennet.eu
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter     
www.tennet.eu/de/projekte/helmstedtost-bleckenstedtsued