1. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm in der Sitzung am 22.06.2026 folgende erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisherigen festgesetzten Ge- samtbeträge
-Euro- | erhöht um
-Euro- | vermindert um
-Euro- | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans ein- schließlich der Nach- träge festgesetzt auf -Euro- | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Ergebnishaushalt | ||||
| ordentliche Erträge | 9.783.600 | 0 | 0 | 9.783.600 |
| ordentliche Aufwendungen | 13.879.000 | 1.303.000 | 0 | 15.182.000 |
| außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzhaushalt | ||||
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.618.100 | 0 | 0 | 9.618.100 |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.411.800 | 1.303.000 | 0 | 14.714.800 |
| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 3.206.900 | 0 | 0 | 3.206.900 |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 7.435.800 | 0 | 0 | 7.435.800 |
| Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 6.343.900 | 0 | 0 | 6.343.900 |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 301.300 | 0 | 0 | 301.300 |
§ 2
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 9.819.380 Euro um 35.484 Euro erhöht und damit auf 9.854.864 Euro neu festgesetzt.
§ 5
Die Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.
Süpplingen, den 22.06.2026
L.S.
gez. Andreas Kühne
Samtgemeindebürgermeister
2. Bekanntmachung der Nachtragtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm
2.1 Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
2.2. Die nach §§ 120 Abs. 2 NKomVG, § 119 Abs. 4 NKomVG, 122 Abs. 2 NKomVG sowie 111 Abs. 3 NKomVG in Verbindung mit § 15 Abs. 6 NFAG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Helmstedt am 10.07.2026 unter dem Aktenzeichen 15.22.01/403 erteilt worden.
2.3. Der erste Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 16.07.2026 bis 24.07.2026 nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer 05355/697-30 in der Samtgemeindeverwaltung, Steinweg 15, 38373 Süpplingen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Süpplingen, den 13.07.2026
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Andreas Kühne
(L.S.)