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Aktuelles

Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm für das Haushaltsjahr 2026

1. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Nord-Elm in der Sitzung am 22.06.2026 folgende erste Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen

festgesetzten Ge-

samtbeträge

 

 

-Euro-

erhöht  

um

 

 

 

-Euro-

vermindert   

um

 

 

 

-Euro-

und damit der

Gesamtbetrag des

Haushaltsplans ein-

schließlich der Nach-

träge festgesetzt auf

-Euro-

1 2 3 4 5
Ergebnishaushalt        
ordentliche Erträge 9.783.600 0 0 9.783.600
ordentliche Aufwendungen 13.879.000 1.303.000 0 15.182.000
außerordentliche Erträge 0 0 0 0
außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0
Finanzhaushalt        
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.618.100 0 0 9.618.100
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.411.800 1.303.000 0 14.714.800
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.206.900 0 0 3.206.900
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.435.800 0 0 7.435.800
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.343.900 0 0 6.343.900
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 301.300 0 0 301.300

 

§ 2

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 9.819.380 Euro um 35.484 Euro erhöht und damit auf 9.854.864 Euro neu festgesetzt.

§ 5 

Die Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.

 

Süpplingen, den 22.06.2026

L.S.

gez. Andreas Kühne

Samtgemeindebürgermeister

 

2. Bekanntmachung der Nachtragtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Nord-Elm

2.1 Die vorstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

2.2. Die nach §§ 120 Abs. 2 NKomVG, § 119 Abs. 4 NKomVG, 122 Abs. 2 NKomVG sowie 111 Abs. 3 NKomVG in Verbindung mit § 15 Abs. 6 NFAG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Helmstedt am 10.07.2026 unter dem Aktenzeichen 15.22.01/403 erteilt worden.

2.3. Der erste Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 16.07.2026 bis 24.07.2026 nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer 05355/697-30 in der Samtgemeindeverwaltung, Steinweg 15, 38373 Süpplingen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Süpplingen, den 13.07.2026

Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Andreas Kühne

(L.S.)