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Aktuelles

Bekanntmachung absolutes Halteverbot in Süpplingen

Aufgrund der Kanalspülung des Niederschlagswasser-Einlaufbauwerkes und des Entlastungskanals zum Wiesenweg gilt vom 17.06. bis vorrausichtlich zum 25.06.2024 im Bereich "Breite Straße/ Einmündung Schierweg" in Süpplingen ein absolutes Halteverbot von ca. 50 m Länge – dies betrifft den Parkstreifen im Bereich Hausnummern 13 – 16.

Weiterhin wird für den Parkplatz "Steinweg 2" (B1) anliegende Grundstücke "Steinweg 4 und 5" ebenfalls ein absolutes Halteverbot angeordnet.