Für die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl, welche voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, wird das Gebiet der Samtgemeinde Nord-Elm in 7 Wahlbezirke eingeteilt.
Je Wahlbezirk sind eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher und weitere sieben Mitglieder zu berufen. Die Wahlvorstände werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Wahlgebietes bestellt.
Die Parteien und Wählergruppen in der Samtgemeinde Nord-Elm sind aufgefordert, bis zum 04. Dezember 2024 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Die Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ist jede wahlberechtigte Person verpflichtet. Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 9 Bundeswahlordnung ablehnen:
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages
- Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge ihrer Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.
Für die Ausübung eines Wahlehrenamtes bei der Bundestagswahl wird eine Entschädigung gewährt.
Süpplingen, 22.11.2024
Andreas Kühne
Samtgemeindebürgermeister