Auch im Jahr 2026 ist der Landkreis Helmstedt gezwungen, die Preise der Abfallentsorgung geringfügig anzupassen. Ursachen dafür sind die weiterhin anhaltenden Preissteigerungen in allen Bereichen, aber auch sinkende Erlöse insbesondere im Altpapierbereich.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies ab 01.01.2026 für den Bereich der Haushalte (Grund-, Gewichts-, Leerungs- und Behältertauschgebühr) wie folgt dar:
Gebührenart | 2020 | 2021-2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter | 96,00 | 99,00 | 105,00 | 111,00 | 123,00 |
Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter | 192,00 | 198,00 | 210,00 | 222,00 | 246,00 |
Leerungsgebühr | 10,00 | 10,00 | 10,00 | 10,00 | 10,00 |
Gewichtsgebühr je kg Restabfall | 0,22 | 0,24 | 0,26 | 0,27 | 0,27 |
Gewichtsgebühr je kg Bioabfall | 0,19 | 0,19 | 0,21 | 0,23 | 0,24 |
Behältertauschgebühr | 30,00 | 30,00 | 30,00 | 30,00 | 30,00 |
Die Gebühr für die Blitzsperrmüllabfuhr in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ konnte beibehalten werden, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt weiterhin gebührenfrei.
Hinweis: Sperrmüll kann pro Haushalt maximal 2-mal pro Kalenderjahr abgefahren werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt unverändert 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt ggf. eine Gebühr von 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 20,00 Euro.
Die Einzelpreise für Anlieferungen im Kompostwerk bleiben stabil und können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.