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Aktuelles

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Samtgemeinde Nord-Elm vom 01.08.2026 bis 31.01.2027

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380 kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan Gesamtvorhabens und als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Zur Vorbereitung der weiteren Planung müssen notwendige Vorarbeiten für die 380-kV Höchstspannungsfreileitung durchgeführt werden. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Verhören, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Biotoptypen und Arten in einem definierten Gebiet erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna sowie der Phänologie der Flora und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Hierzu werden Flächen zu Fuß oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und d

auert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten sind im beigefügten Dokument näher beschrieben. Die dort beschriebenen Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder, dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen
Die Vorarbeiten am Standort des UW Liebenburg erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Planungsgemeinschaft LaReG und die Vorarbeiten für die Freileitung erfolgen durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen.

Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:

Katrin van Herck
T +49 5132 89-1007
E katrin.van.herck@tennet.eu

 

Kartierungsmaßnahmen im Überblick

Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen
Hierbei wird eine Fläche visuell beziehungsweise akustisch erfasst, um beispielsweise Vorkommen bestimmter Vogelarten oder den Biotop- und Nutzungstyp sowie einzelne Pflanzenarten der Fläche festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas, Spektiv oder, bei Erfassung von Fledermäusen, ein Ultraschalldetektor eingesetzt werden. Im Bereich von Amphibiengewässern und zur Erfassung von Fledermäusen finden die Maßnahmen auch nachts statt. Die Kartierzeiträume hierfür sind Januar und Anfang August bis Ende Oktober.

Erfassung von Feldhamsterbauen
Die Erfassung und Verortung von Bauen, Fallröhren und Schlupflöcher erfolgt mittels optischer Kontrollen im Rahmen von Transektbegehungen. Optional können bei optisch schwer zu kartierenden Kulturen Arten-Spürhunde eingesetzt werden. Die Erfassung der Feldhamster erfolgt im Spätsommer nach der Ernte im Zeitraum von Anfang August bis Ende September.

Handfänge und Kescherfänge
Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis beziehungsweise der Bestimmung von Amphibien, Reptilien und Tagfaltern sowie tagaktiven Nachtfaltern in für die Artengruppen geeigneten Lebensräumen (u.a. allen Gewässern sowie deren direktem Umfeld) durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen.

Klangattrappe
Die Klangattrappe ist eine Methode zur Überprüfung der Anwesenheit von spezifischen, schwer nachweisbaren Vogelarten. In einzelnen Fällen werden mit einem Lautsprecher Lautäußerungen der entsprechenden Vogelart in einem möglichen Revier der Art vorgespielt. Bei einer akustischen Reaktion der Revierinhaber wird der Klang sofort abgebrochen. Die Methode dient dazu, um z. B. beim Uhu die Besetzung von Revieren zu ermitteln. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.

Passive akustische Erfassung
Als Ergänzung zu den Standardmethoden der Brutvogelerfassung insbesondere für nachtaktive und selten rufende Arten, werden punktuell und zeitlich befristet, auf bestimmte Aktivitätszeiten programmierbare Aufnahmegeräte eingesetzt. Die Audioaufnahmen der Rufe und Gesänge der Vögel können anschließend halbautomatisiert ausgewertet werden. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.