Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380- kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und als Anlage unter Vorhaben Nr. 10 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. Es ist eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist auch der Neubau der Umspannwerke in den Regionen Twieflingen und Liebenburg. Nach Identifizierung möglicher Planungsstandorte ist nun die endgültige Standortfestlegung erforderlich. Zur Vorbereitung der weiteren Planung müssen notwendige Vorarbeiten sowohl für die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung als auch für die Umspannwerke durchgeführt werden. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten (Sichtbeobachtungen, Verhören, Begehungen), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Biotoptypen und Arten in einem definierten Gebiet erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna sowie der Phänologie der Flora und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Hierzu werden Flächen zu Fuß oder die Erfassung erfolgt von öffentlichen oder privaten Wegen aus. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten sind im beigefügten Dokument näher beschrieben. Die dort beschriebenen Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder, dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden Sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage: https://tennet.eu/he-bl-oueb. Die Kartierungen finden in den Gemeinden Warberg und Wolsdorf statt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümeroder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.
Beauftragte Unternehmen
Die Vorarbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch den Umweltdienstleister Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit der beteiligten Firma Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR - Faunistische Dienstleistungen.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Katrin van Herck
T +49 5132 89-1007
E katrin.van.herck@tennet.eu
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.tennet.eu/de/projekte/helmstedtost-bleckenstedtsued