Schriftgröße  + A -
Aktuelles

Öff. Bekanntmachung 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Nord-Elm

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Nord-Elm hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 dem Entwurf des Bauleitplans, der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche, ist der Abbildung zu entnehmen.

Änderungsbereich I - Gemarkung Süpplingenburg
Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden.

Änderungsbereich II - Gemarkung Süpplingenburg
Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Änderungsbereich III - Gemarkung Wolsdorf
Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche als Wohnbaufläche und eine Wohnbaufläche wieder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 08.05.2025 bis 12.06.2025 statt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immobilien der Samtgemeindeverwaltung Nord-Elm, Steinweg 15, 38373 Süpplingen, Zimmer 8 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Die Samtgemeinde Nord-Elm berücksichtigt bei der Planaufstellung insbesondere folgende, in den einschlägigen Fachgesetzen und Normen festgelegte Ziele des Umweltschutzes:

- Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktion
- Schutz vor und Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen, Schutz von Kulturdenkmalen

Konkrete Ziele und Bewertungsmaßstäbe wurden aus den umweltbezogenen Darstellungen und Fetlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms, des Regionalen Raumordnungsprogramms, des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Nord-Elm, des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Helmstedt 2004 (LRP) und seiner Teilfortschreibung (Vorentwurf) abgeleitet sowie den Niedersächsischen Umweltkarten und dem Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS®) entnommen, dem vorgefundenen Bestand gegenübergestellt und im Sinne des § 1a BauGB berücksichtigt.

Auf der Ebene des Flächennutzungsplans als vorbereitende Bauleitplanung verzichtet die Samtgemeinde Nord-Elm auf die Erstellung technischer Fachgutachten zu den Themen Schall, Boden, Wasser, u. a. Es erfolgt, falls erforderlich eine Abschätzung auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften und Normen (z.B. Anhang A zur DIN 18005). Ebenso wird auf die Verwendung von Bewerungsmodellen zur Bilanzierung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung verzichtet, da zu diesem Zeitpunkt keine detaillierten Kenntnisse über die Bauvorhaben vorliegen, die eine konkrete Bilanzierung zuließen.

Für die Änderungsbereiche I-III gibt es Aussagen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie zum Schutzgut Mensch.

Ferner liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

LGLN, Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst

- Stellungnahme über den allgemeinen verdacht auf Kampfmittel

Niedersächsische Landesforsten - Forstamt Wolfenbüttel

- Stellungnahme zum Erhaltungsgebot von Wald, Waldabstand sowie Flächengrößen der Änderungsbereiche

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

- Stellungnahme zum Boden

Landkreis Helmstedt

- Stellungnahmen zur Flächenversiegelung, Umweltbericht, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutz, Niederschlagswasser, archäologische Belange sowie zum Erhaltungsgebot von Wald

 

Sie finden alle Unterlagen auf unserer Internetseite www.samtgemeinde-nord-elm.de unter dem Menüpunkt "Wirtschaft & Bauen" Rubrik "Bauleitplanung".
Samtgemeinde Nord-Elm: Wirtschaft & Bauen

Innerhalb der o.g. Auslegungsfrist könne Sie Stellungnahmen schriftlich, vorzugsweise als nicht geschütztes PDF-Dokument per E-Mail an m.korell@kuhn-partner.de, cc: bauen@samtgemeinde-nord-elm.de

oder direkt an:

Ingenieurbüro Kuhn und Partner mbB
Hermann-Blenk-Straße 18
38108 Braunschweig

senden.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der Samtgemeindebürgermeister

Andreas Kühne