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Dienstag, 31. Januar. 2012 09:09

Haushalt 2012 beschlossen - Fachausschuss für die "1125-Jahrfeier" gebildet

Hundesteuersätze erhöht - Hundezählung soll erfolgen

Titelblatt der Süpplinger Chronik aus dem Jahr 1988. Die Chronik kann für 10 Euro in der Samtgemeindever- waltung erworben werden.

Der Rat der Gemeinde Süpplingen hat auf seiner Sitzung in der Gaststätte "Süpplinger Hof" unter der Leitung von Bürgermeister Hans-Joachim Brückmann den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Der Ergebnishaushalt schließt mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 1.254.000 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 1.429. 800 Euro ab. Der Fehlbetrag in Höhe von 175.800 Euro umfasst dabei höhere Aufwendungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage gegenüber 2011 in Höhe von 165.700 Euro aus. Der Finanzhaushalt hat Einnahmen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.225.900 Euro, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen 1.353.900 Euro. Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit belaufen sich auf 100.000 Euro, die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind auf 282.700 Euro festgesetzt. Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit sind 182.700 Euro, die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen 43.900 Euro. Die Kreditermächtigung für Investitionen wird auf 182.700 Euro festgesetzt, der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 700.000 Euro. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer wurden auf 320 % festgesetzt. Seit 2003 betrugen sie 300 %. Das Haushaltssicherungskonzept, der Haushaltssicherungsbericht und der Stellenplan wurden auch beschlossen.

Der Rat beschloss die 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Süpplingen. Die Steuerhebesätze wurden wie folgt neu festgesetzt: Für den ersten Hund: 50,00 Euro; für den zweiten Hund: 100,00 Euro; für den dritten und jeden weiteren Hund: 150,00 Euro. Die neuen Steuersätze für gefährliche Hunde: Für den ersten Hund: 500,00 Euro; für den zweiten Hund: 1.000,00 Euro; für den dritten und jeden weiteren gefährlichen Hund: 1.500,00 Euro. Durch öffentliche Bekanntmachung sollen die Einwohner auf die Anzeige- und Auskunftspflichten hingewiesen werden. Danach hat jeder, der einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht binnen einer Woche dies der Samtgemeinde Nord-Elm schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist auch die Rasse des Hundes anzugeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Deutlich drückte der Rat auch seinen Unmut über einige Hundehalter aus, die offensichtlich billigend die Verunreinigung im Ort durch Hundekot ihres Hundes hinnehmen. Zur Feststellung der in der Gemeinde gehaltenen Hunde soll eine Hundezählung vorbereitet werden. Wer den Beginn der Hundehaltung nicht binnen einer Woche schriftlich unter Angabe seiner Rasse bei der Samtgemeinde Nord-Elm anzeigt oder seinen Hund außerhalb eines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige, deutliche sichtbare Hundemarke führt oder laufen lässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

Für die Vorbereitung der "1125-Jahrfeier" der Gemeinde Süpplingen, die im Jahr 2013 stattfindet, wurde der Fachausschuss besetzt. Vorsitzender ist Bürgermeister Hans-Joachim Brückmann, sein Vertreter ist Harald Schulze. Weitere Mitglieder sind Lothar Abram, Jürgen Kammann, Angela Kirchhoff und Petra Thranitz. Zu diesem Ausschuss wird noch ein Kreis aus Vertretern der Vereine, der Heimatpfleger und interessierter Privater gebildet.

Gemeindedirektor Matthias Lorenz berichtete, dass am 6. Oktober 2012, der erste "Herbst- und Ernte-Dank-Markt" in Süpplingen stattfindet. Bei den weiteren Gesprächen mit der Gemeinde Süpplingenburg über die Zusammenarbeit der beiden Kindergärten wird der Verwaltungsausschuss Süpplingen vertreten. Die Gemeinde kann noch eine Stellungnahme zur vorgesehenen 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes zur Weiterentwicklung der Windenergie beim Zweckverband Großraum Braunschweig abgeben. Hierbei geht es um die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.